Garantiebedingungen

Guten Gewissens gewähren wir 20 Jahre Garantie

Nachstehende Bedingungen gelten unter Ausschluss von allgemeinen Bedingungen des Käufers für alle unsere, auch zukünftigen Lieferungen und Leistungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung und gelten im Zweifel nur für den konkret vereinbarten Fall.


1. Dauer und Beginn der Garantie:

a) Die Garantie für Biohort-Produkte wird für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt.
b) Die Frist beginnt mit dem Rechnungsdatum. Durch etwaige Ersatzlieferungen tritt keine Verlängerung der Garantiedauer ein.

2. Voraussetzungen für die Garantie:

a) Das Biohort-Produkt wurde von einem Biohort-Vertriebspartner erworben.
b) Der Zusammenbau / Aufbau erfolgte fachgerecht gemäß der beiliegenden Zusammenbauanleitung.
c) Das Biohort-Produkt wurde zum Verstauen von Gartengeräten, Gartenmöbeln, Fahrrädern etc. und nicht zweckfremd verwendet.
d) Das Biohort-Produkt ist im Besitz des Erstkäufers / der Erstkäuferin und wurde nicht demontiert und wieder aufgebaut. Als Garantienachweis muss die Rechnung vorgelegt werden.

3. Inhalt und Umfang der Garantie:

a) Die Garantie erstreckt sich auf Durchrosten von Blechteilen und auf Teile, die nachweisbar wegen fehlerhafter Bauart oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Diese Teile werden nach unserer Wahl unentgeltlich ausgebessert oder neu geliefert.
b) Die Kosten für den Ausbau, den Einbau sowie für den Transport übernehmen wir nicht. Ausgewechselte Teile gehen wahlweise in unser Eigentum über oder sind vom Kunden zu entsorgen.
c) Für eventuelle Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung. 

4. Einschränkungen der Garantie:

a) Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die zurückzuführen sind auf:

  • Transportschäden (dafür haftet der Spediteur - bitte unverzügliche Meldung)
  • Fremde Einwirkung oder Leistung, außerordentliche Naturerscheinungen (z.B. Hagel)
  • Allgemeine Montagefehler
  • Fundamentierungsfehler, mangelnder Wasserablauf im Bodenprofilbereich
  • Ungeeigneter Aufstellungsort und / oder fehlende bzw. unsachgemäße Verankerung
  • Lackschäden und Kratzer, die nicht unverzüglich ausgebessert wurden
  • Wartungsfehler (z.B. nicht ölen / fetten des Zylinderschlosses und der Scharniere)
  • Überhöhte Umgebungsfeuchtigkeit oder aggressive Umgebungsstoffe (z.B.: aggressive und scheuernde Reinigungsmittel, Streusalz, Düngemittel und sonstige chemische Stoffe, salzwasserhaltige und / oder sandhaltige Umgebungsluft. Standorte, die innerhalb von 300 m Entfernung zur Meeresküste liegen, sind auf jeden Fall von der Garantie ausgeschlossen)
  • Verschleiß (z.B. Zylinderschloss)
  • Farbveränderungen, da sich Farbstoffe im Laufe der Zeit verändern können

Für Glas- / Lichtelemente (inkl. jene in Türen und Fenstern), Elektro-, Gummi- und Kunststoffteile  (wie z.B. EPDM-Dachfolie) gilt nur die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten.

b) Diese Garantie erlischt, wenn der Kunde in Zahlungsverzug geraten ist oder wenn der Mangel nicht unverzüglich nach Schadensfeststellung schriftlich geltend gemacht und nachgewiesen wird.

5. Sonstiges:

Erfüllungsort für alle sich aus Garantieverpflichtungen ergebenden Verbindlichkeiten ist A-4120 Neufelden.

Weitere Rechte kann der Käufer / die Käuferin oder ein/e Dritte/r aus dieser Garantie nicht herleiten, insbesondere keine Schadensansprüche irgendwelcher Art oder Aufrechnungs- oder Zurückhaltungsrechte. Im Übrigen gelten für die Garantieleistung die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten entsprechend.

Neben dem oben definierten Anspruch auf Garantie bleiben gesetzlich normierte Rechte auf unentgeltliche Mängelbehebung unberührt. 
Zur Geltendmachung des Garantieanspruchs bedarf es einer schriftlichen Meldung an die Mail-Adresse office@biohort.at.