Datum der letzten Aktualisierung: 6.11.2025
Nachfolgende Bedingungen gelten fĂĽr den kommerziellen Erwerb von Wertgutscheinen im Onlineshop unter www.biohort.com
Der Gutschein ist ab Ausstellungs- bzw. Kaufdatum für einen Zeitraum von 5 Jahren gültig, sofern nicht anders angegeben. Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Einlösung nicht mehr möglich.
Gutscheine können ausschlieĂźlich im Biohort-Onlineshop unter www.biohort.com eingelöst werden. Der jeweilige Vertragspartner ist dabei entweder die national ansässige Vertriebsgesellschaft oder die Biohort GmbH in Ă–sterreich. Eine Barauszahlung oder rĂĽckwirkende Anrechnung auf bereits getätigte Bestellungen ist ausgeschlossen.Â
Der Gutschein kann in verschiedenen Währungen erworben werden. Das Einlösen erfolgt ausschließlich in der entsprechenden Währung. Im Einzelfall behält sich Biohort das Recht vor, den Gutschein entweder zum Kurs zum Erwerbs- oder Einlösezeitpunkt in eine andere Währung umzurechnen, um eine Einlösung in anderen Währungen zu ermöglichen.
Der Erwerb von weiteren Gutscheinen durch Bezahlung mit Gutscheinen ist nicht zulässig.
Sofern ein Mindestbestellwert fĂĽr den Gutschein gilt, wird dieser im Rahmen der Gutscheinbeschreibung angegeben.
Versandkosten zählen nicht zum Mindestbestellwert.Â
Bei Einlösen des Gutscheins verfällt ein eventueller Restbetrag. Eine Auszahlung des Restbetrags ist nicht möglich.
Gutscheine sind ĂĽbertragbar, sofern sie nicht personalisiert sind. Eine kommerzielle WeiterveräuĂźerung ist nicht gestattet.Â
Bei Verlust, Diebstahl oder unberechtigter Nutzung übernimmt der Aussteller des Gutscheins keine Haftung. Eine Sperrung oder Ersatzstellung ist nur bei personalisierten Gutscheinen möglich.
Bei Verdacht auf Missbrauch oder Manipulation behält sich der Aussteller des Gutscheins das Recht vor, den Gutschein zu sperren und rechtliche Schritte einzuleiten.
Nachgelagert gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Biohort GmbH abrufbar unter www.biohort.com/agb
AusschlieĂźlicher Gerichtsstand Linz (Ă–sterreich) unter Ausschluss der Schiedsgerichtsbarkeit. Zur Anwendung kommt österreichisches Recht. Sofern nationale Konsumentenschutzgesetzte zwingend gegenteiliges vereinbaren, so gehen diese vor.Â